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Auf endgültigem Rechtsstand! Am 22.10.2020 ist das WEMoG verkündet worden (BGBl. I, S. 2187 ff.). Damit steht endgültig fest: Ab dem 1.12.2020 wird das neue Wohnungseigentumsrecht für Millionen von Eigentümergemeinschaften Richtschnur ihres Zusammenlebens sein. Zeit zu handeln, denn das neue Wohnungseigentumsgesetz ist kein Reförmchen, es ist eine Totalreform, die in zentralen Punkten kaum einen Stein auf dem anderen lässt. Für alle Beteiligten, sei es bei den Gerichten, in Anwaltschaft und Notariat oder auch für Eigentümer und Verwalter, bedeutet die Novelle ein komplettes Umdenken in kürzester Zeit: Die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft wandelt sich von Grund auf, Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind in weitaus größerem Maße zulässig als in der Vergangenheit, das gerichtliche Verfahren verändert sich grundlegend; und damit sind nur die wichtigsten Umbrüche genannt. Wer auf einen reibungslosen Einstieg in das neue Recht angewiesen ist, dem sei der brandaktuelle Titel der beiden Autoren Arnold Lehmann-Richter und Felix Wobst ans Herz gelegt. Die Autoren haben intensiv an der Entstehung des neuen WEG mitgearbeitet und geben aus erster Hand die für die künftige Praxis entscheidenden Hilfestellungen. Die umfassende Einführung wird ab dem 16.10.2020 vom Verlag Otto Schmidt ausgeliefert werden und dürfte damit - selbstverständlich auf endgültigem, topaktuellen Rechtsstand - gerade noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Rechts zur Verfügung stehen. Besonders wichtig für den schnellen Einstieg: Mit einer Vielzahl von Beispielen, Mustern und Formulierungsvorschlägen ermöglichen die Verfasser dem Leser einen möglichst problemlosen Übergang in die neue WEG-Welt, ohne dabei auf Details und Genauigkeit zu verzichten.